Datei:DEU Missen-Wilhams COA.svg

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Bschryybig

Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Missen-Wilhamsim Landkreis Oberallgäu, Bayern
English: of the municipality of Missen-Wilhamsin the district of Oberallgäu, in Bavaria
Blasonierung
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Deutsch: In Gold ein schwarzer Grenzstein, diesem aufgelegt übereinander zwei Schilde; im oberen silbernen eine dreilatzige rote Fahne, im unteren roten ein silberner Balken.
Fuessnote
InfoField
Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
InfoField
argentorgulessable
Datum 10.03.1964
Bsitzerhistori
Deutsch: Die Gemeinde Missen-Wilhams entstand 1958. Die beiden zu einer Pfarrei gehörenden Orte Missen und Wilhams waren Jahrhunderte lang durch eine Territorialgrenze voneinander getrennt. Symbol für diese Trennung ist der Grenzstein in dem Gemeindewappen, der 1539 gesetzt wurde. Er gehört zu einer Reihe von erhaltenen Grenzsteine auf der Linie vom Hauchenberg bis nach Wiederhofen. Sie markierten nach dem Vertrag vom 22. Juli 1538 die Grenze zwischen den beiden Herrschaften Rothenfels und Hohenegg. Missen gehörte zur Herrschaft Montfort-Rothenfels. Auf der ihr zugewandten Seite zeigte der Grenzstein die dreilatzige Fahne der Grafen von Montfort. Wilhams gehörte zusammen mit Wiederhofen und Aigis zur Herrschaft Hohenegg. Diese kam im 15. Jahrhundert in den Besitz der Habsburger. Deshalb zeigt der Grenzstein auf der nach Wilhams gerichteten Seite den österreichischen Bindenschild. Die Farben Schwarz und Gold sind die schwäbischen Landesfarben und sind dem Stauferwappen schwarze Löwen in Gold entnommen.
Künschtler
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Original:
traditional
Vektor:
Quälle Eigenes Werk mittels: [1]
Anderi Versione
 Wappen von Missen-Wilhams.png
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
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Lizänzierig

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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