Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
BschryybigNaumburg Cathedral Floorplan.jpg
Des Bild het kei Bschryybig oder s fähle wichtigi Informatione.
Bitte gib e sinnvolli Bschryybig vu däre Datei aa.
Datum
1887–1901
Quälle
English: This image is taken from Georg Dehio/Gustav von Bezold: Kirchliche Baukunst des Abendlandes. Stuttgart: Verlag der Cotta'schen Buchhandlung 1887-1901, Plate No. 167. Due to its age, it is to be used with care. It may not reflect the latest knowledge or the current state of the depicted structure.
Deutsch: Diese Abbildung stammt aus Georg Dehio/Gustav von Bezold: Kirchliche Baukunst des Abendlandes. Stuttgart: Verlag der Cotta'schen Buchhandlung 1887-1901, Tafel 167. Aufgrund ihres Alters ist sie mit Vorsicht zu benutzen. Sie entspricht nicht notwendigerweise dem neuesten Wissensstand oder dem aktuellen Zustand des abgebildeten Gebäudes.
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domainPublic domainfalsefalse
Der Urheber dieses Werks ist 1934 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
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Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
Dateiversione
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